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Fachrichtungen
Die Ausbildung Altenpfleger /-in
Die wichtigste Aufgabe der Pflegenden besteht in der unmittelbaren Betreuung, Versorgung, Beratung und Begleitung von gesunden, kranken, hilfsbedürftigen und behinderten Menschen jeden Alters.
Das Aufgabengebiet ist vielschichtig und abwechslungsreich.
An kaum einem anderen Arbeitsplatz können persönliche Neigungen und Begabungen so zielstrebig eingesetzt werden wie in der Pflege.




Zugangsbedingungen:
Erforderlich für den Beruf sind:
Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Das erste halbe Jahr gilt als Probezeit.
Der Lehrplan umfasst folgende Lernbereiche:
1. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
2. Unterstützung alter Menschen bei der Lebenserhaltung
3. Rechtliche und instituinelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
4. Altenpflege als Beruf
Die praktische Ausbildung erfolgt in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie:
Die theoretische Ausbildung umfasst 2240 Stunden, die praktische Ausbildung 2720 Stunden.
Vergütung:
Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung des Sozialwesens ab. Daraus ergibt sich eine Ausbildungsvergütung.
Abschluss:
Am Ende der Ausbildung erfolgt vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung, nach deren erfolgreichem Abschluss die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragt werden kann.
Einsatzmöglichkeiten:
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