Medizinische Fachschule


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Masseur

Fachrichtungen

Die Ausbildung
Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in


Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufes insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben.


Zugangsbedingungen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • sehr guter Hauptschulabschluss
  • empfehlenswert ist ein Vorpraktikum
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes


Erforderlich für den Beruf sind:

  • manuelles Geschick
  • körperliche Leistungsfähigkeit und Ausdauer
  • Initiative, Einsatzbereitschaft und Hilfsbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Aufgeschlossenheit und Anpassungsfähigkeit
  • präzise mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit


Ausbildung:
Die Ausbildung beginnt jeweils im Zeitraum August/September und dauert 2 Jahre.
Zur Erlangung der Berufserlaubnis muss nach erfolgreichem Schulabschluss ein 6-monatiges Berufspraktikum absolviert werden.

Kosten
entstehen durch die Anschaffung von Fachliteratur, Berufs- und Sportbekleidung sowie für die Unterbringung und Fahrt im Zusammenhang mit Praktika.

Der Lehrplan umfaßt u.a.:

  • Anatomie
  • Physiologie
  • Allgemeine und Spezielle Krankheitslehre
  • Grundlagen und Techniken der Krankengymnastik, der Massage, der Hydro- und Elektrotherapie sowie deren unterschiedliche Anwendung an Patienten


Klinische Praktika werden durchgeführt:

  • in verschiedenen medizinischen Einrichtungen z.B.:
  • Kureinrichtungen
  • Rehabilitationskliniken
  • Krankenhäusern


Die theoretische Ausbildung umfasst 2230 Stunden, die praktische Ausbildung 880 Stunden.


Vergütung:
Finanzierung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ( BAföG ).

Abschluss:
Die Ausbildungszeit schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss ab.
Nach beendetem Berufspraktikum kann eine Berufserlaubnis beantragt werden.

Einsatzmöglichkeiten:

  • Kliniken verschiedener Profile
  • Rehabilitationszentren
  • Kureinrichtungen
  • freie Niederlassung


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