Medizinische Fachschule


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Podologie

Fachrichtungen

Die Ausbildung Podologe /-in


Der Beruf des Medizinischen Fußpflegers ist ein nichtärztlicher Heilberuf.
Das Arbeitsfeld liegt als unterstützende Tätigkeit auf dem Gebiet der Dermatologie (Hautkrankheiten) und Orthopädie und Diabetologie (insbes. Behandlung des diabetischen Fußes). Der Medizinische Fußpfleger handelt im Allgemeinen auf Weisung und unter Verantwortung des Arztes. Dies schließt nicht aus, dass er auch bei gesunden Personen pflegerische, vorbeugende und stärkende Behandlungen des geschwächten menschlichen Fußes ohne ärztliche Verordnung vornehmen kann.

Zugangsbedingungen für die Ausbildung zum Podologen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • guter Realschulabschluss
  • gesundheitliche Eignung (gutes Seh- und Hörvermögen)


Erforderlich für den Beruf sind:

  • manuelles Geschick
  • körperliche Leistungsfähigkeit und Ausdauer
  • Initiative
  • Einsatzbereitschaft
  • Hilfsbereitschaft
  • selbstständiges Arbeiten
  • Aufgeschlossenheit und Anpassungsfähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • präzise mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit


Ausbildung:
Die Ausbildung beginnt jeweils im Zeitraum August/September und dauert 2 Jahre.

Kosten
Entstehen durch die Anschaffung von Fachliteratur, Berufskleidung, Fußpflegeinstrumenten, Fahrt und Unterbringung im Zusammenhang mit Praktika und Prüfungsgebühr.

Der Lehrplan umfasst u.a.:

  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Sprache, Schrifttum
  • Fachbezogene Physik und Chemie
  • Anatomie/Physiologie
  • Allgemeine und Spezielle Krankheitslehre
  • Dermatologie
  • Orthopädie
  • Hygiene/Mikrobiologie
  • Erste Hilfe/Verbandtechnik
  • Prävention und Rehabilitation
  • Psychologie/Pädagogik/Soziologie
  • Arzneisachkunde, Material- und Warenkunde
  • Theorie der podologischen Behandlung
  • Podologische Behandlungsmaßnahmen
  • Fußpflegerische Maßnahmen
  • Podologische Material und Hilfsmittel
  • Physikalische Therapie


Praktika:

  • allgemeine und spezielle Podologie in ausgewählten Med. Fußpflegepraxen
  • Orthopädieschuhmacher
  • Physiotherapiepraxis


stationärer Einsatz z.B.

  • Innere Medizin
  • Orthopädie
  • Dermatologie
  • Gefäßchirurgie
  • Diabetikersanatorium


Die theoretische Ausbildung umfasst 2000 Stunden, die praktische Ausbildung umfasst 1000 Stunden.

Vergütung:
Finanzierung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Abschluss:
„Staatlich geprüfter Podologe / Podologin“

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil besteht.

Einsatzmöglichkeiten:

  • in Feierabend- und Pflegeheimen
  • Krankenhäusern
  • Kur- und Rehabilitationseinrichtungen
  • in selbstständigen Praxiseinrichtungen


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