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Fachrichtungen
Die Ausbildung Podologe /-in
Der Beruf des Medizinischen Fußpflegers ist ein nichtärztlicher Heilberuf.
Das Arbeitsfeld liegt als unterstützende Tätigkeit auf dem Gebiet der Dermatologie (Hautkrankheiten) und Orthopädie und Diabetologie (insbes. Behandlung des diabetischen Fußes). Der Medizinische Fußpfleger handelt im Allgemeinen auf Weisung und unter Verantwortung des Arztes. Dies schließt nicht aus, dass er auch bei gesunden Personen pflegerische, vorbeugende und stärkende Behandlungen des geschwächten menschlichen Fußes ohne ärztliche Verordnung vornehmen kann.





Zugangsbedingungen für die Ausbildung zum Podologen:
Erforderlich für den Beruf sind:
Ausbildung:
Die Ausbildung beginnt jeweils im Zeitraum August/September und dauert 2 Jahre.
Kosten
Entstehen durch die Anschaffung von Fachliteratur, Berufskleidung, Fußpflegeinstrumenten, Fahrt und Unterbringung im Zusammenhang mit Praktika und Prüfungsgebühr.
Der Lehrplan umfasst u.a.:
Praktika:
stationärer Einsatz z.B.
Die theoretische Ausbildung umfasst 2000 Stunden, die praktische Ausbildung umfasst 1000 Stunden.
Vergütung:
Finanzierung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Abschluss:
„Staatlich geprüfter Podologe / Podologin“
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil besteht.
Einsatzmöglichkeiten:
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